Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

Für alle unsere Verkäufe und sonstigen Lieferungen und Leistungen im Verkehr mit Unternehmen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen, sofern nicht im Einzelfall individuelle Abweichungen vereinbart werden. Etwaige abweichende Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Bestellers verpflich­ten uns nur, wenn und soweit wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unser Schweigen auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Derartigen abweichenden Be­dingungen oder Ge­gen­bestätigungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

2. Vertragsschluß, Lieferumfang

2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Der Besteller ist 30 Tage an seine Be­stellung gebunden. Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigt haben oder die Ware von uns ausgeliefert ist. Bei soforti­ger Lieferung durch uns kann die Auftragsbestätigung durch unseren Lieferschein ersetzt werden.

2.2 Nebenabreden, Garantien und alle sonstigen Vereinbarun­gen sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

2.3 Der Lieferumfang richtet sich nach unserer schriftlichen Bestätigung. Eine Bezug­nahme auf Normen, ähnliche technische Regeln, sonstige technische Angaben, Be­schreibungen und Abbildungen des Liefergegenstandes in Angeboten und Prospekten ist nur Leistungsbeschreibung und keine Beschaffenheitsgarantie. Bestimmte Beschaffenheiten der Waren gelten grundsätzlich nur dann als von uns garantiert, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.

2.4 Lieferabrufe sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

2.5 Wir behalten uns vor, technische Änderungen an der zu lie­fernden Ware vorzuneh­men, soweit diese technischen Änderungen sich nicht nachteilig auf den Produktnutzen auswirken und auch im übrigen dem Be­steller nicht unzumutbar sind.

 

3. Preise

3.1 Alle Preise verstehen sich grundsätzlich in Euro einschließlich handelsüblicher Verpackung zuzüglich vom Besteller zu tra­gender etwaiger Umsatz­steuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.

3.2 Die Preise verstehen sich ab Lager Siegen, ab Auslieferungslager oder ab Fabriklager des Herstellers.

3.3 Werden nach Vertragsabschluß Frachtkosten, Versicherungs­kosten oder öffentliche Abgaben und Lasten (z.B. Zölle, Im- und Exportgebühren) neu eingeführt oder er­höht, so sind wir, auch bei frachtfreier oder verzollter Lieferung, berechtigt, solche Mehrbelastungen dem vereinbarten Preis zuzuschla­gen.

3.4 Eine etwaige Erhöhung von Materialbeschaffungskosten, Lohn- und Lohnnebenko­sten sowie Energiekosten dürfen wir in unseren Preisen berücksichtigen, wenn zwi­schen Vertragsschluß und Lieferung ein Zeitraum von mindestens 3 Monaten liegt.

3.5 Für die Lieferung innerhalb Deutschlands berechnen wir pauschal 9,80 Euro pro Bestellung. Ab einem Bestellwert von 49,00 Euro netto liefern wir innerhalb Deutschlands versandkostenfrei.

 

4. Maße und Gewichte

4.1 Maß- und Gewichtsabweichungen im Rahmen handelsüblicher To­leranzen und ein­schlägiger DIN-Vorschriften sind zulässig. Darüber hinaus behalten wir uns vor, im Zuge der technischen Entwicklung, der Nor­mungsarbeiten und der Fertigungsmöglichkeiten Maß- und Gewichtsänderungen vor­zunehmen, soweit da­durch die auftragsgemäße Verwendbarkeit nicht beeinträchtigt wird.

4.2 Für die Berechnung sind die von uns festgestellten Lieferge­wichte und Stückzahlen maßgebend.

 

5. Lieferfristen

5.1 Verbindliche Liefertermine und -fristen müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Bei unverbindlichen oder nur ungefähren (z.B. ca., etwa, etc.) Lieferterminen und -fristen bemühen wir uns, diese nach besten Kräften einzuhal­ten.

5.2 Lieferfristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestä­tigung beim Besteller, jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausführung des Auftrags geklärt sind und alle sonstigen vom Besteller zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen; ent­sprechen­des gilt für Liefertermine.

5.3 Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit sind zulässig. Als Liefertag gilt der Tag der Meldung der Versandbereitschaft, andernfalls der Tag der Absendung der Ware. Wir sind zu Teil­lieferungen berechtigt.

5.4 Geraten wir in Lieferverzug, bestehen Schadens- und Aufwendungsersatz­ansprüche - gleich aus welchem Grunde - nur nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 12.

5.5 Wir geraten nicht in Verzug, solange der Besteller mit der Erfüllung von Verpflich­tungen uns gegenüber, auch solchen aus anderen Verträgen, in Verzug ist.

 

6. Selbstbelieferungsvorbehalt, höhere Gewalt und sonstige Be­hinderungen, Import- und Exportgenehmigungen

6.1 Erhalten wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen Lie­ferungen oder Leistungen unserer Vorlieferanten nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein, so sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinde­rung hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussper­rung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, Transportengpässe, un­verschuldete Betriebsbehinderung z.B. durch Feuer-, Wasser- und Maschinenschaden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind. Die vorstehenden Regelungen gelten auch dann, wenn darin bezeichnete Umstände eintreten, nachdem wir in Verzug geraten sind.

6.2 Ist ein Liefertermin oder eine Lieferfrist verbindlich ver­einbart und wird aufgrund von Ereignissen nach Ziffer 6.1 der vereinbarte Liefertermin überschritten, kann uns der Bestel­ler auffordern, innerhalb von zwei Wochen zu erklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Besteller vom nichterfüllten Teil des Vertrages zurücktreten.

 

7. Versand und Gefahrübergang

7.1 Soweit nichts abweichendes schriftlich vereinbart wird, er­folgt der Versand durch uns unversichert auf Gefahr und zu Lasten des Bestellers ab Lager Siegen, ab Auslieferungslager oder ab Fabriklager des Herstellers. Die Wahl des Transportwe­ges und des Transportmittels bleibt uns vorbehalten.

7.2 Mit der Übergabe der zu liefernden Waren an den Besteller, den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Unterneh­mung, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes, des Lagers oder der Nieder­lassung geht die Gefahr auf den Besteller über. Das gilt auch dann, wenn wir die An­lieferung übernommen haben. Transportschäden sind sofort auf dem Lieferschein zu vermerken und durch den Frachtführer bestätigen oder bei Bahn- und Postversand zur Geltendmachung von Ersatzansprü­chen durch die Bahn oder Post feststellen zu las­sen. Transportversiche­rung decken wir nur bei besonderem Auftrag auf Kosten des Be­stellers.

7.3 Versandfertig gemeldete und zur Auslieferung fällige Ware muß der Besteller sofort abrufen. Wird versandbereite Ware nicht unverzüglich abgerufen und abgenommen, können wir die Ware nach eigener Wahl versenden oder auf Kosten und Gefahr des Bestellers einlagern.

7.4 Die Rücknahme bestellter und ordnungsgemäß gelieferter Ware ist grundsätzlich aus­geschlossen. In Ausnahmefällen erfolgt eine Rücknahme nach vorheriger schriftlicher Zustimmung.

 

8. Mängelrügen

Der Besteller oder der von ihm bezeichnete Empfänger hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Offene Mängel - auch das Fehlen von Beschaffenheitsgarantien - sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, ver­borgene Mängel unverzüglich, späte­stens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entdeckung, schrift­lich zu rügen. Unterläßt der Besteller die form- und fristge­rechte Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Für die Rechtzeitigkeit der An­zeige kommt es auf den Zeitpunkt ihres Zu­gangs bei uns an.

 

9. Gewährleistung

9.1 Bei berechtigten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung entweder durch Lieferung einer fehlerfreien Ersatzware oder durch Nachbesserung verpflichtet, wobei die beanstandeten Teile unser Eigentum werden. Wir sind berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Nacherfüllung zu verweigern.

9.2 Kommen wir der Verpflichtung zur Nacherfüllung nicht nach, so kann der Besteller nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern, nachdem er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, es sei denn, diese ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Ein Rücktritt ist jedoch bei einer nur geringfügigen Pflichtverletzung, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, ausgeschlossen. Im Fall des Rücktritts haftet der Besteller für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogene Nutzungen nicht nur für die eigenübliche Sorgfalt, sondern für jedes Vertretenmüssen.

9.3 Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers wegen oder im Zusammen­hang mit Mängeln oder Mangelfolgeschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, beste­hen nur nach Maßgabe der Bestimmungen in Ziffer 12. Auch in diesem Fall haften wir aber nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden.

9.4 Unsere Gewährleistungspflicht entfällt, wenn Mängel der von uns gelieferten Ware nicht vorliegen, d.h. insbesondere dann, wenn Fehler auf der Verletzung von Bedienungs-, Wartungs- und Einbauvorschriften, unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, natürlichem Verschleiß, Eingriffen des Bestellers oder Dritter in den Liefergegenstand oder der Verwendung von Ersatzteilen fremder Herkunft beruhen.

9.5 Gewährleistungsansprüche gegen uns verjähren spätestens 12 Monate nach Ablieferung der Ware beim Besteller oder dem von diesem benannten Ablieferungsort.

9.6 Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie richten sich die Ansprüche des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

10. Zahlungsbedingungen

10.1 Warenlieferungen sind spätestens zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeits­tag porto- und spesenfrei zahlbar, in Ermangelung eines solchen innerhalb von 30 Ta­gen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Nach Fälligkeit der Rechnung werden Fälligkeitszinsen in Höhe von 5% und nach Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basis­zinssatz berechnet. Als Tag der Zahlung gilt das Datum des Geldeingangs bei uns oder der Gutschrift auf unserem Konto. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens im Falle des Zahlungsverzugs bleibt vorbehal­ten.

10.2 Angebotene Schecks nehmen wir nur aufgrund besonderer Ver­einbarung und nur zahlungshalber herein. Gutschriften für Schecks gelten vorbehaltlich des Eingangs mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.

10.3 Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt, die nach unserem pflichtgemäßem kaufmännischem Er­messen begründete Zweifel an der Kre­ditwürdigkeit des Bestel­lers entstehen lassen, und zwar auch solche Tatsachen, die schon bei Vertragsschluß vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mußten, so sind wir unbeschadet wei­tergehender gesetzlicher Rechte in diesen Fällen berechtigt, für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlung oder Stellung uns ge­nehmer Sicherheiten zu verlangen und nach erfolglosem Verstreichen einer ange­mes­senen Nachfrist für die Leistung solcher Sicherheiten vom Vertrag zurückzutreten oder Schadens­ersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Außerdem sind wir berech­tigt, die Weiterveräußerung oder Verarbeitung der in unserem Eigentum oder Mitei­gentum stehenden Ware zu untersagen und deren Rückgabe an uns oder die Einräu­mung des Mitbesitzes auf Kosten des Bestellers zu verlangen. Ein der­artiges Verlan­gen gilt, soweit gesetzlich zulässig, nicht als Rücktritt vom Vertrag.

10.4 Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Bestellers besteht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Wir behal­ten uns die Befugnis zur Aufrechnung auch für den Fall vor, daß die wechsel­sei­tigen Forderungen auf unterschiedliche Wäh­rungen lauten. Als Umrechnungskurs gilt der amtlich festge­stellte Mittelkurs an der Frankfurter Devisenbörse am Tag der Auf­rechnungserklärung.

 

11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Wir behalten uns das Eigentum an unserer Ware vor, bis alle unsere Forderungen aus der Geschäftsver­bindung mit dem Besteller einschließlich der künf­tig entstehenden Ansprüche aus später abgeschlossenen Verträgen und einschließlich et­waiger Rückgriffs- oder Freistellungsansprüche aus Wechseln und Schecks begli­chen sind. Das gilt auch für einen Saldo zu unseren Gunsten, wenn einzelne oder alle For­derungen von uns in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen wer­den und der Saldo gezogen ist.

11.2 Der Besteller hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware aus­reichend, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl, zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware betreffenden Schadensfall werden bereits hiermit in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten.

11.3 Verpfändung, Einräu­mung von Sicherungs­eigentum oder andere Verfügungen über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sind dem Besteller nicht gestat­tet. Von einer etwaigen Pfändung Dritter oder einem sonstigen Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, einer Er­öffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen und sonstige rechtserheb­liche Ereignisse, die unsere Rechte beeinträchtigen könnten, hat der Besteller uns unverzüglich zu unterrichten.

 

12. Ausschluß und Begrenzung der Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz

12.1 Für alle gegen uns gerichteten Ansprüche auf Schadens- und Aufwendungsersatz wegen zu vertretender Pflichtverletzung, gleich aus welchem Rechtsgrunde, haf­ten wir im Falle leichter Fahr­lässigkeit nur bei einer den Vertragszweck gefährdenden Ver­letzung wesentlicher Pflichten. Im übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrläs­sigkeit ausgeschlossen.

12.2 Im Falle der Haftung nach Ziffer 12.1 und einer Haftung ohne Verschulden haften wir nur für den typi­schen und vorhersehbaren Schaden. Die Geltendmachung nutzloser Aufwendungen durch den Besteller ist unzulässig.

12.3 Für Verzögerungsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von bis zu 5% des Auftragswertes.

12.4 Über den Einsatz der von uns gelieferten Waren oder sonstigen Leistungen entschei­det der Besteller eigenverantwortlich. Sofern wir nicht spezifische Beschaffenheiten und Eignungen der Produkte für einen vertraglich bestimmten Verwendungszweck schrift­lich bestätigt haben, ist eine anwendungstechnische Beratung in jedem Fall unverbind­lich. Auch haften wir nur nach Maßgabe von Ziffer 12.1 für eine erfolgte oder unter­bliebene Beratung, welche sich nicht auf die Beschaffenheiten und Verwendbarkeit des gelieferten Produkts bezieht.

12.5 Der Haftungsausschluß gemäß Ziffern 12.1 - 12.4 gilt in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

12.6 Die Regelungen der Ziffern 12.1 - 12.5 gelten nicht, soweit wir nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte - Produkthaftungsgesetz - in Anspruch genommen werden, wenn eine Haftung für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit vorliegt, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

12.7 Sämtliche Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gegen uns verjähren 12 Monate nach Ablieferung der Ware, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen oder der Person des Ersatzpflichtigen. Dies gilt nicht bei Vorsatz und in den in Ziffern 12.6 genannten Fällen.

 

13. Jugendschutz

13.1 Entsprechend dem Jugendschutzgesetz liefern wir nur an Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Mit dem Bestellen und Akzeptieren unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Kunde, dass er volljährig und voll geschäftsfähig ist. Der Kunde versichert mit dem Absenden der Bestellung, über 18 Jahre alt zu sein und alle Alters-, Namens- und Adress-Angaben richtig sind. Der Kunde ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass nur er selbst oder eine von ihm ermächtigte volljährige Personen die Warenlieferung entgegen nehmen kann. Der Kunde spricht die H. Bottenberg GmbH und Bo2B.com von Ansprüchen Dritter frei, die der H. Bottenberg GmbH und Bo2B.com aus der Verletzung der Verpflichtung des Kunden erwachsen. Bestellungen / Verträge von nicht-volljährigen Personen unter Angabe falscher Tatsachen widerruft die H. Bottenberg GmbH und Bo2B.com hiermit grundsätzlich vorsorglich gemäß § 111 BGB. Eine Bestellung und Auslieferung von Spirituosen und branntweinhaltigen Getränken erfolgt nur an volljährige Personen. Die Alterskontrolle erfolgt durch die Bezahlart Kreditkarte oder durch die Altersverifikation durch den Versanddienstleister. Wir behalten uns vor eine Kopie eines gültigen Personaldokuments des Kunden einzufordern. Erhalten die H. Bottenberg GmbH und Bo2B.com Kenntnis von einer Bestellung, die unter falschen Angaben, insbesondere Altersangaben, ausgelöst wurde, behalten sich die H. Bottenberg GmbH und Bo2B.com die Einleitung strafrechtlicher Schritte vor. Sorge- und vertretungsberechtigte volljährige Personen haften, gemäß den gesetzlichen Vorschriften, für entstehende Schäden aus Bestellungen von minderjährigern Personen, die ihrer Sorgepflicht unterstehen.

 

14. KODEX – Unterzeichner des PBS-Ehrenkodex

14.1 Wir sind dem Ehrenkodex der PBS-Branche beigetreten und haben uns schriftlich dazu verpflichtet, den Ehrenkodex als verbindlich für unser wirtschaftliches Handeln in der PBS-Branche anzusehen. Der Vertragspartner ist jederzeit berechtigt, den Ehrenrat für Wirtschaftskonflikte in der PBS-Branche anzurufen, sofern Verletzungen der im Ehrenkodex genannten Grundsätze zu beanstanden sind. Grundlage dieser Vereinbarung ist der Ehrenkodex der PBS-Branche vom 10.10.2005 in der jeweils gültigen Fassung sowie die Verfahrensordnung des Ehrenrats für Wirtschaftskonflikte in der PBS-Branche, einzusehen unter www.pbs-ehrenkodex.de.

 

15. Handelsbrauch Druckindustrie

15.1 Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

 

16. Entwürfe, Druckunterlagen, Korrekturen

16.1 Druckunterlagen, die von uns gefertigt wurden oder die vom Kunden auf Grundlage unserer Bilder gefertigt wurden, bleiben unser körperliches und geistiges Eigentum. Das von uns gelieferte Erzeugnis darf nicht vervielfältigt oder Dritten zur gewerblichen Nachahmung oder Vervielfältigung ausgehändigt werden. Klischees und Filme bleiben unser Eigentum, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt und bezahlt werden. Die Vervielfältigung uns zur Verfügung gestellter Unterlagen geschieht auf Verantwortung des Bestellers. Wir lehnen jede Haftung für eventuelle Verletzung fremder Urheberrechte ab.

16.2 Korrekturabzüge sind vom Auftraggeber auf Fehler zu prüfen und uns druckreiferklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für von uns nicht verschuldete Fehler und solche Fehler, die der Auftraggeber in dem von ihm als druckfertig bezeichneten Abzug übersehen hat. Mündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Wiederholung.

16.3 Druckfehler werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden unverschuldete, in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Änderungen berechnet. Bei Änderung nach Druckgenehmigung gehen alle Spesen, einschließlich der Kosten des Maschinenstillstands, zu Lasten des Auftraggebers.

16.4 Alle Druckunterlagen werden längstens bis zu 3 Monaten nach Auftragserfüllung aufbewahrt. Sollten die Unterlagen innerhalb dieses Zeitraumes nicht zurückgefordert werden, übernehmen wir keine Haftung der Verfügbarkeit bei einer späteren Anforderung.

 

17. Muster

17.1 Muster werden berechnet und nicht zurückgenommen.

17.2 Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Ausfallmuster aus der Produktion für Werbezwecke verwendet werden können.

 

18. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

18.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist Siegen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten einschließlich Klage im Wechsel- und Scheckpro­zeß ist das zuständige Gericht in Siegen. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Be­steller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

18.2 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

19. Internationale Verträge

Hat der Besteller seinen Sitz außerhalb Deutschlands, gilt das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge im Internationalen Warenkauf (CISG) mit folgenden Sonderregelungen:

19.1 Vertragsänderung oder –aufhebung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Abreden über die Aufgabe dieser Schriftformvereinbarung.

19.2 Im Falle der Lieferung vertragswidriger Ware steht dem Besteller das Recht zur Vertragsaufhebung oder Ersatzlieferung nur dann zu, wenn Schadensersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen sind oder es dem Besteller unzumutbar ist, die vertragswidrige Ware zu verwerten und den verbleibenden Schaden geltend zu machen. In diesen Fällen sind wir zunächst zur Mängelbeseitigung berechtigt. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl und/oder führt sie zu einer unzumutbaren Verzögerung, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, die Vertragsaufhebung zu erklären oder Ersatzlieferung zu verlangen. Hierzu ist der Besteller auch dann berechtigt, wenn die Mängelbeseitigung eine unzumutbare Unannehmlichkeit verursacht oder Ungewißheit über die Erstattung etwaiger Auslagen des Bestellers besteht.

 

20. Teilunwirksamkeit

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen bleiben die übrigen Be­stimmungen voll wirksam. Anstelle un­wirksamer Bestimmungen gilt ohne weiteres eine solche Rege­lung, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich ge­wollt war.

 

Siegen, im Januar 2011

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